Aufnahme in den Verein
Hier erfahren Sie, wie Sie Mitglied im TSV werden können. Falls Sie Fragen bezüglich der Aufnahme in den Tübinger Schwimmverein haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
1. Allgemeines zur Aufnahme
Wir freuen uns sehr über neue Mitglieder in unserem Verein. Bitte wenden Sie sich zuerst an die zuständige Spartenleitung, damit wir für Sie / Kind die optimale Gruppe finden können.
Bitte stellen Sie erst einen Aufnahmeantrag wenn wir Ihnen verbindlich einen Platz zusagen können.
Hinweis: Im Anfängerschwimmen ist für eine Platzzuteilung die erfolgreiche Teilnahme an einem Sichtungstermin erforderlich.
Wenn uns der Aufnahmeantrag zugeht, nehmen wir das Neumitglied auf ziehen den Beitrag und die Aufnahmegebühr ein. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge ist nicht möglich.
Übersicht über die wichtigsten Beiträge und Gebühren:
Aufnahmegebühr
einmalig
20,00 €
Jahresbeitrag Kinder u. Jugendliche
jährlich
95,00 €
Jahresbeitrag Studierende, Schüler:innen, Auszubildende (mit Nachweis)
jährlich
95,00 €
Jahresbeitrag Erwachsene ab 18 Jahren
jährlich
120,00 €
Jahresbeitrag passive Mitglieder
jährlich
40,00 €
Mitarbeitende (z.B. Trainer)
jährlich
40,00 €
Kursgebühr Anfängerschwimmen
einmalig
75,00 €
Der Einzug der Beiträge erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat. Bei Eintritt im zweiten Kalenderhalbjahr ist der Jahresbeitrag nur zur Hälfte zu entrichten. Stand: 01.01.2026
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme am Leistungssport, Wasserball und Synchronschwimmen zusätzlich eine Aktivenumlage erhoben wird.
Weitere Informationen zu unseren Beiträgen finden Sie in unserer Beitragsordnung, diese finden Sie im Folgenden zum Download:
Generelle Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie in unserer Satzung, diese ist hier eingestellt.

Sie haben Fragen? Hier finden Sie die Antworten!
Mein Kind möchte im TSV schwimmen. Wann muss es Mitglied werden?
Im Breitensport dürfen Kinder ein Mal unverbindlich schnuppern. Falls das Kind weiter-machen möchte, füllen Sie bitte online den Aufnahmeantrag aus.
Im Anfängerschwimmen nehmen wir neue Kinder ausschließlich nach Teilnahme an einem Sichtungstermin auf. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Anfängerschwimmens.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Eine Aufstellung über unsere Mitgliedsbeiträge finden Sie oben auf dieser Seite in unserer Gebührenordnung. Bitte beachten Sie, dass im Leistungssport zusätzlich eine Umlage zu bezahlen ist. Über diese werden Sie gesondert informiert.
Wie kann ich überprüfen, ob der Antrag bearbeitet wurde?
Sobald wir Ihren Antrag bearbeitet haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail. Dieser entnehmen Sie u.a. die Höhe der Beiträge und die Mitgliedsnummer. Solten Sie keine E-Mail von uns erhalten haben, sehen Sie bitte auch in Ihrem Spamordner nach. Falls auch dort nichts zu finden sein sollte, wenden Sie sich bitte an uns.
Wie erhalte ich den Mitgliedsausweis?
Den Vereinsausweis erhalten Sie in der Regel nach 2-3 Wochen an der Einlasskontrolle in den Bädern. Bitte fragen Sie dort nach. Sollten Sie den Ausweis nicht bei uns abholen können, scheiben Sie uns gerne, dann schicken wir Ihnen den Ausweis postalisch zu.
Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Die Vereinsmitgliedschaft kann gemäß unserer Satzung immer zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist dabei beträgt 6 Wochen. Eine Kündigung ist per E-Mail, per Post oder über das Onlineformular möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kassenleitung (kassenleitung@tuebinger-schwimmverein.de). Bitte beachten Sie, dass Sie von uns eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung erhalten.

