Mitgliederversammlung 2024
Herzliche Einladung zur diesjährigen Mitliederversammlung!
Liebe Mitglieder,
im Namen des Vorstandes darf ich Euch zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 20. März 2024 um 19:00 Uhr ins TSG-Sportheim "Kabine 5" (Freibad 3, 72072 Tübingen) einladen. Die Tagesordnung lautet wie folgt:
- Begrüßung und Totengedenken
- Tätigkeitsberichte und Aussprache
- Bericht der Kassenprüfer
- Rechnungsabschluss 2023, Haushalt 2024
- Entlastungen
- Beschlussfassung über Anträge
- Ehrungen
- Sonstiges
Anträge sind eingehend bis zum 13. März an den 1. Vorsitzenden Ulrich Fischer, Rappenberghalde 49/4, 72070 Tübingen, zu richten.
Ich freue mich auf Euer zahlreiches Erscheinen.
Felix Schreiner
Schriftführer
Häufige Fragen zur Mitgliederversammlung
1. Wer darf teilnehmen?
Alle stimmberechtigten Vereinsmitglieder bilden die Mitgliederversammlung. Stimmberechtigt ist man ab dem 16. Lebensjahr. Auch Nichtmitglieder dürfen an der Mitgliederversammlung teilnehmen, sofern es der Vorstand gewährt. Zu beachten ist aber, dass Nichtmitglieder zur passiven Teilnahme verpflichtet sind, also sich nicht zu Wort melden dürfen.
2. Was macht die Mitgliederversammlung?
Die Mitgliederversammlung ist das mächtigste Gremium des Vereins und hat verschiedene Aufgaben. Dazu zählen insbesondere: Satzungsänderungen; Wahl, Entlastung und Abberufung des Vorstandes und der Ausschussmitglieder; Erörterung des Rechnungsabschlusses, des Kassenprüfberichts und des Haushaltsplans sowie die Änderung der Vereinsbeiträge. Darüber hinaus kann auch der Ausschuss Themen in die Mitgliederversammlung einbringen.
3. Ich möchte einen Antrag in die Mitgliederversammlung einbringen. Was ist zu beachten?
Wir empfehlen, in solch einem Fall zunächst Kontakt mit dem Vorstand aufzunehmen und das Vorgehen zu besprechen. Häufig lassen sich auch ohne Mitgliederversammlung verschiedene Punkte umsetzen.
Anträge zur Tagesordnung und zur Beschlussfassung müssen spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein. In begründeten Ausnahmefällen sind Anträge auch nach der Antragsfrist zulässig, hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung.
Wichtig ist auch, dass Anträge zur Änderung der Vereinssatzung vor Beginn der Sitzung den Mitgliedern im Wortlaut bekannt zu geben ist. Dies wird im Regelfall über gedruckte Exemplare realisiert.
4. Welche Ämter werden an der Mitgliederversammlung besetzt?
An der Mitgliederversammlung werden Ämter zum Ablauf der Amtszeit neu besetzt. Die Amtszeit beträgt in der Regel zwei Jahre. Gewählt werden u.a. der Vorstand und sein Stellvertreter, der Geschäftsführer und der Kassenleiter, der Schriftführer und bis zu 8 Beisitzer (weibliche Formen stets mitgemeint). Alle Wahlämter zusammen bilden den Vereinsausschuss. Dieser trifft grundsätzliche Entscheidungen für den Verein und entscheidet über Leistungen, die einen Wert von über 5.000 Euro haben.
5. Wer kann sich für ein Wahlamt aufstellen lassen?
Alle Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können gewählt werden. Auch hier empfehlen wir, vorher Kontakt mit dem Vorstand aufzunehmen, da der gesamte Ausschuss im Regelfall in einem Wahlvorschlag als Ganzes gewählt wird.
6. Was bedeutet "Entlastung"?
Den Vorstand oder den Ausschuss des Vereins zu entlasten heißt, ihn oder seine Mitglieder von Bereicherungs- und Schadensersatzforderungen freizusprechen. Vereinfacht ausgedrückt zeigt die Mitgliederversammlung mit der Entlastung, dass sie dem Vorstand und dem Ausschuss bei seiner Arbeit vertraut.
7. Ich habe weitere Fragen zur Mitgliederversammlung. An wen kann ich mich wenden?
Am besten per E-Mail an den Vorstand Ulrich Fischer (vorstand@tuebinger-schwimmverein.de) und den Schriftführer Felix Schreiner (felix.schreiner@tuebinger-schwimmverein.de).
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die genauen Bestimmungen sind in der Satzung nachzulesen.