Schutzkonzept

Hier finden Sie das Schutzkonzept des Tübinger Schwimmvereins:

Allgemein

• Alle (Trainer/innen / Helfer/innen , auch Eltern, welche zu Wettkämpfen begleiten, Fahrten übernehmen uä.)die Umgang mit Kindern haben erhalten das Schutzkonzept, diese wiederrum ist auch auf unserer Homepage einsehbar.

• Alle die Umgang mit Kindern haben sind bezüglich des Themas

sexualisierte Gewalt sensibilisiert.

• Alle die Umgang mit Kindern haben ist der Ablaufplan bezüglich des Vorgehens bei

einem Verdachtsfall bekannt.

• Von Trainer/innen und Helfer/innen , die mit den Kindern arbeiten,

liegt ein erweitertes polizeiliches Führungs-zeugnis vor.

• Eine Selbsterklärung wird abgegeben.

• Eine Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt findet im Tübinger

Schwimmverein e.V. jährlich statt.

In den Kursen/ Trainingseinheiten/ Wettkampf/ Trainingslager Situationen und allen die innerhalb des TSV zustande kommen

• Im Kurs geht niemand mit einem Kind allein in eine Einzelumkleide.

• Trainer/ innen ziehen sich nicht in den Sammelumkleiden um.

• Trainer/innen duschen nicht gemeinsam mit den Kinder/ Jugendlichen

• Eins zu eins Situationen finden nicht statt (Keine Einzeltrainings) (hier gilt das 2 Augen Prinzip) – sollte das nicht möglich sein, kann das Training nicht stattfinden.

• Zu Beginn eines Kurses wird der generelle Hinweis auf die (Hallen-)Regeln genutzt,

um zu verdeutlichen, dass der gemeinsame Umgang respektvoll zu sein hat und die

Kursleiter*innen jederzeit bei Problemen angesprochen werden können.

• Vor der Berührung eines Kindes wird nachgefragt,

ob das für das Kind in Ordnung ist. Es steht außer Frage, dass ein Nein akzeptiert wird.

• Es werden nur Fotos veröffentlicht, auf denen der Oberkörper der Kinder bedeckt

Ist ( auch diese nur, nach vorheriger Absprache mit dem Kind/ Jugendlichen selbst und den Eltern.


Ablaufplan bezüglich (sexualisierter) Gewalt

Verdacht

• Sich sensibilisieren

• Gewichtige Anhaltspunkte erkennen können ➜ regelmäßig vergegenwärtigen

• Bei Verdacht den Kontakt zum Team der Beauftragte/r zum Schutz vor Sexualisierter suchen.

• Beobachten, Beobachtungen prüfen und festhalten ➜ Protokollieren!

• Einbezug einer "Insoweit erfahrenen Fachkraft" (IeF)

• Beratung für sich selbst holen (Tima / Pfunzkerle / profamilia / Hilfetelefon Sexuel-

ler Missbrauch (kostenfrei und anonym): 0800 22 55 530 www.hilfetelefon-miss-

brauch.de)

• Protokollieren! Wahrnehmung – Interpretation – Handlungsschritte

• Betroffene*n stärken, weiterhin in "normale" Aktivitäten einbeziehen


Bei einem Verdachtsfall findet der Austausch, zum Schutz des Kindes/Jugendlichen ausschließlich mit den Beauftragten des Schutzkonzeptes statt.

Hier werden gemeinsam, in Absprache mit dem Vorstand , alle weiteren Schritte besprochen.

Unteranderem das Einbeziehen unseres Kooperationspartners Tima eV..

Wichtig bleibt, der Schutz des Kindes. Es wird beim Kind nur zugehört.