Schutzkonzept
Hier finden Sie das Schutzkonzept des Tübinger Schwimmvereins:
Allgemein
• Alle (Trainer/innen / Helfer/innen , auch Eltern, welche zu Wettkämpfen begleiten, Fahrten übernehmen uä.)die Umgang mit Kindern haben erhalten das Schutzkonzept, diese wiederrum ist auch auf unserer Homepage einsehbar.
• Alle die Umgang mit Kindern haben sind bezüglich des Themas
sexualisierte Gewalt sensibilisiert.
• Alle die Umgang mit Kindern haben ist der Ablaufplan bezüglich des Vorgehens bei
einem Verdachtsfall bekannt.
• Von Trainer/innen und Helfer/innen , die mit den Kindern arbeiten,
liegt ein erweitertes polizeiliches Führungs-zeugnis vor.
• Eine Selbsterklärung wird abgegeben.
• Eine Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt findet im Tübinger
Schwimmverein e.V. jährlich statt.
In den Kursen/ Trainingseinheiten/ Wettkampf/ Trainingslager Situationen und allen die innerhalb des TSV zustande kommen
• Im Kurs geht niemand mit einem Kind allein in eine Einzelumkleide.
• Trainer/ innen ziehen sich nicht in den Sammelumkleiden um.
• Trainer/innen duschen nicht gemeinsam mit den Kinder/ Jugendlichen
• Eins zu eins Situationen finden nicht statt (Keine Einzeltrainings) (hier gilt das 2 Augen Prinzip) – sollte das nicht möglich sein, kann das Training nicht stattfinden.
• Zu Beginn eines Kurses wird der generelle Hinweis auf die (Hallen-)Regeln genutzt,
um zu verdeutlichen, dass der gemeinsame Umgang respektvoll zu sein hat und die
Kursleiter*innen jederzeit bei Problemen angesprochen werden können.
• Vor der Berührung eines Kindes wird nachgefragt,
ob das für das Kind in Ordnung ist. Es steht außer Frage, dass ein Nein akzeptiert wird.
• Es werden nur Fotos veröffentlicht, auf denen der Oberkörper der Kinder bedeckt
Ist ( auch diese nur, nach vorheriger Absprache mit dem Kind/ Jugendlichen selbst und den Eltern.
Ablaufplan bezüglich (sexualisierter) Gewalt
Verdacht
• Sich sensibilisieren
• Gewichtige Anhaltspunkte erkennen können ➜ regelmäßig vergegenwärtigen
• Bei Verdacht den Kontakt zum Team der Beauftragte/r zum Schutz vor Sexualisierter suchen.
• Beobachten, Beobachtungen prüfen und festhalten ➜ Protokollieren!
• Einbezug einer "Insoweit erfahrenen Fachkraft" (IeF)
• Beratung für sich selbst holen (Tima / Pfunzkerle / profamilia / Hilfetelefon Sexuel-
ler Missbrauch (kostenfrei und anonym): 0800 22 55 530 www.hilfetelefon-miss-
brauch.de)
• Protokollieren! Wahrnehmung – Interpretation – Handlungsschritte
• Betroffene*n stärken, weiterhin in "normale" Aktivitäten einbeziehen
Bei einem Verdachtsfall findet der Austausch, zum Schutz des Kindes/Jugendlichen ausschließlich mit den Beauftragten des Schutzkonzeptes statt.
Hier werden gemeinsam, in Absprache mit dem Vorstand , alle weiteren Schritte besprochen.
Unteranderem das Einbeziehen unseres Kooperationspartners Tima eV..
Wichtig bleibt, der Schutz des Kindes. Es wird beim Kind nur zugehört.
